Verwendungszweck-Zuordnung neu erstellen/bearbeiten
Die Liste der im Konfigurationsmanagement unter Automatische Zeichnungsableitung > Fertigungszeichnung > Verwendungszweck-Zuordnung aufgelisteten Verwendungsarten lässt sich um neue Zuordnungen erweitern, Insbesondere lassen sich auch eigene verwendungszweckabhängige Einstellungen defnieren.
Um die Zuordnungsliste zu bearbeiten und neue verwendungszweckabhängige Einstellungen zu definieren, muss der Benutzer Administrator aktiv sein.
Neue Zuordnung definieren
Um eine neue Zuordnung zu definieren, klicken Sie unter der Zuordnungsliste auf die Schaltfläche Neu. Dadurch wird inerhalb innerhalb der aktuellen Gruppe eine leere Zeile angelegt, z. B.
Anschließend nehmen Sie die gewünschten Einstellungen vor, z. B.
Mit einem Klick auf Übernehmen wird diese Änderung gespeichert.
Neue Verwendungszweckabhängige Einstellung definieren
Um für eine Zuordnung eine neue verwendungszweckabhängige Einstellung zu definieren, wählen Sie in der Auswahlbox unter Verwendungszhweckabhängige Einstellung den Eintrag Neue Verwendungszweck-Einstellung.
Das Dialogfenster Struktur ableiten wird angezeigt.
Ersetzen Sie den markierten String durch den Namen des neuen Verwendungszwecks.
Achtung:
Ist der aktuelle Teiletyp eine Baugruppe, dann wird anstelle des Strings _MASTER_ der Name der für diesen Baugruppentyp festgelegten Default-Konfiguration angezeigt - sofern eine solche Konfiguration noch nicht vorhanden ist.
Bei individuellen Teiletypen wird anstelle des Strings _MASTER_ der String Default(Name) angezeigt, wobei Name der des Teiletyps ist.
Wollen Sie die Werte eines bereits vorhandenen Verwendungszwecks übernehmen, dann aktivieren Sie die Checkbox Werte kopieren und wählen den entsprechenden Verwendungszweck.
Verlassen Sie den Dialog mit OK.
Die neue Verwendungszweck-Einstellung wird in das Feld Verwendungszweckabhängige-Einstellung eingetragen und ist in der Struktur des Konfigurationsmanagements sofort sichtbar.
Klicken Sie dann auf die Schaltfläche Übernehmen, .um die Änderungen endgültig zu übernehmen.
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